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   VGH Bayern, 24.08.2015 - 22 ZB 15.1802, 22 ZB 15.1277   

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https://dejure.org/2015,25269
VGH Bayern, 24.08.2015 - 22 ZB 15.1802, 22 ZB 15.1277 (https://dejure.org/2015,25269)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2015 - 22 ZB 15.1802, 22 ZB 15.1277 (https://dejure.org/2015,25269)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2015 - 22 ZB 15.1802, 22 ZB 15.1277 (https://dejure.org/2015,25269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen; Rechtsschutz der Gemeinde gegen die einem Dritten unter Ersetzung des erforderlichen gemeindlichen Einvernehmens erteilten immissionsschutzrechtlichen ...

  • rewis.io

    Gemeindliches Einvernehmen für Genehmigung einer Windkraftanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen; Rechtsschutz der Gemeinde gegen die einem Dritten unter Ersetzung des erforderlichen gemeindlichen Einvernehmens erteilten immissionsschutzrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 91
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01507

    Klage einer Standortgemeinde gegen vier WKA; Ergänzungsbescheid, maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2015 - 22 ZB 15.1802
    Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin am 16. September 2014 Anfechtungsklage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach (Verfahren AN 11 K 14.01507).

    Diesen Bescheid griff die Klägerin mit einer am 6. März 2015 zum Verwaltungsgericht erhobenen Anfechtungsklage an (Verfahren AN 11 K 15.00388).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2015 - 22 ZB 15.1802
    Denn die dortigen Ausführungen erschöpfen sich im Wesentlichen in der Behauptung, im Licht des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli 2014 (8 B 356/14 - DVBl 2014, 1415) und des Urteils des gleichen Gerichts vom 25. Februar 2015 (8 A 959/10 - DVBl 2015, 994) sei die Klägerin befugt, gerichtlich geltend zu machen, die Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. die Umweltverträglichkeitsvorprüfung des Vorhabens sei in rechtswidriger Weise unterblieben oder fehlerhaft durchgeführt worden.
  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 22 CS 15.481

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2015 - 22 ZB 15.1802
    Das Verwaltungsgericht ging zutreffend davon aus, dass der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheids die am 15. August 2014 bestehende Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen war (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt BayVGH, B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 18, 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 8 B 356/14

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen als vorprüfungsfähige Windfarm

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2015 - 22 ZB 15.1802
    Denn die dortigen Ausführungen erschöpfen sich im Wesentlichen in der Behauptung, im Licht des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli 2014 (8 B 356/14 - DVBl 2014, 1415) und des Urteils des gleichen Gerichts vom 25. Februar 2015 (8 A 959/10 - DVBl 2015, 994) sei die Klägerin befugt, gerichtlich geltend zu machen, die Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. die Umweltverträglichkeitsvorprüfung des Vorhabens sei in rechtswidriger Weise unterblieben oder fehlerhaft durchgeführt worden.
  • VGH Bayern, 27.08.2013 - 22 ZB 13.927

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2015 - 22 ZB 15.1802
    Diese Möglichkeit steht ihr allerdings nur hinsichtlich solcher Anlagen zu, die innerhalb ihres Gemeindegebiets auf einer bauplanungsrechtlich nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB einzustufenden Fläche errichtet werden sollen (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2013 - 22 ZB 13.927 - Rn. 11 bis 15 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1989 - 12 A 48/89
    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2015 - 22 ZB 15.1802
    Eine derartige konkludente "Novation" des Ausgangsbescheids (vgl. zu dieser Terminologie Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 1997, § 113 Rn. 89) ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Fehler, der dem ursprünglichen Verwaltungsakt anhaftete, so schwer wiegt, dass er seitens des Gerichts ohne die Änderung vollständig hätte aufgehoben werden müssen, oder wenn es hierdurch zu einer Wesensänderung des ursprünglichen Verwaltungsakts gekommen ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 26.10.1989 - 12 A 48/89 - NVwZ 1990, 1091; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier a.a.O. Rn. 89).
  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 B 15.2365

    Erfolgreiche Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlage - Windkrafterlass

    Wird ein Verwaltungsakt später geändert oder ergänzt, so kommt es zu einer Verschiebung des maßgeblichen Beurteilungsstichtags auf den Zeitpunkt, in dem der Änderungs- bzw. Ergänzungsbescheid ergangen ist, nur dann, wenn hierin der Sache nach ein Neuerlass des ursprünglichen Verwaltungsakts liegt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.8.2015 - 22 ZB 15.1802 u.a. - NVwZ-RR 2016, 91 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 17.02.2016 - 22 CS 15.2562

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Den Antrag der Antragstellerin, gegen diese Entscheidung die Berufung zuzulassen, lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 24. August 2015 (Az. 22 ZB 15.1802) insoweit ab, als sich dieser Rechtsbehelf und das Urteil vom 12. März 2015 auf die Genehmigung der Windkraftanlagen 1, 2 und 4 bezogen.

    Hinsichtlich des die Genehmigung der Windkraftanlage 3 betreffenden Teils des angefochtenen Urteils ließ der Verwaltungsgerichtshof die Berufung durch Beschluss vom 27. Oktober 2015 (Az. 22 ZB 15.1277) zu.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Akten der Beschwerdeverfahren 22 CS 15.1254 und 22 CS 15.2562, der Zulassungsverfahren 22 ZB 15.1277 und 22 ZB 15.1802 sowie des Berufungsrechtsstreits 22 B 15.2365 einschließlich der jeweils zugehörigen Akten des Verwaltungsgerichts, ferner auf die vom Verwaltungsgericht beigezogenen Behördenvorgänge verwiesen.

  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 22 CS 17.1471

    Anfechtung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Windkraftanlagen durch

    Auch seine Rüge, die artenschutzrechtliche Prüfung sei im Genehmigungsverfahren nicht adäquat erfolgt, ist daher unbehelflich, da sich ein Dritter und damit auch der Antragsteller als Nachbargemeinde nicht auf die Verletzung artenschutzrechtlicher Vorschriften berufen kann (BayVGH, B.v. 24.8.2015 - 22 ZB 15.1802 - Rn. 14 juris; BayVGH, 21.9.2015 - 22 ZB 15.1095 - Rn. 53 f juris).

    Auch auf § 36 BauGB kann sich die Nachbargemeinde im vorliegenden Fall nicht berufen, weil diese Vorschrift auf sie als Nachbargemeinde nicht anwendbar ist (BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn. 9 juris; BayVGH, B.v. 24.8.2015 - 22 ZB 15.1802 - Rn. 15 juris).

  • VG Aachen, 17.02.2021 - 10 K 5218/17

    Straße; Gehweg; Baum; Wurzeln; Schäden; Unebenheiten; Sondernutzung;

    vgl. hierzu etwa Bay. VGH, Beschluss vom 22. August 2015 - 22 ZB 15.1802, 22 ZB 15.1277 -, juris, Rn. 22, sowie Urteil vom 30. Juni 2017 - 22 B 15.2365 -, juris, Rn. 57.
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